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3 Jahre Haft für eine Justizposse     

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08.12.2010 wegen Gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr

    Richterin: Ohlerich     (No Kommentar)     

    Schöffen: Rüdiger Steger, techn. Angestellter u. Klaus Dieter Wentea, Hüttenfacharbeiter          

   Staatsanwalt: Günes-Böhm  (No Kommentar)

   Verteidiger: RA Loske      ( Firmenanwalt)                Verteidiger in Berufung: RA R.Büscher

               Zeuge :  Jennifer Z.      ( Anzeigenerstatterin )

               Zeuge   A. Safaryn      ( Angest. Sonnenstudio )               

               Zeuge  R. Suthau        ( Stiefvater v. Jennifer Z.)               

               Zeuge  S. Fabian        ( Bekannte )

                                          12 Bekannte Zuhörer und 2 Presse

Die Verhandlung wurde mit Rechtsbeugung und Absprachen mit allen Mitteln ohne Beweise geführt

Text Übernahme aus Blatt 16/10 Anklageschrift                                                                                                                                           

am 29.04.2010 in 47179 Duisburg die Sicherheit des Straßenverkehr dadurch beeinträchtigt zu haben, dass er durch einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff wie Anlagen oder Fahrzeuge erstören oder Hindernisse bereiten, Leib und Leben eines anderen gefährdet, wobei der Täter in der Absicht handelte, einen Unglücksfall herbeizuführen.

Am 29.04.2010 befuhr der Angeschuldigte mit seinem PKW Jaguar, amtl. Kennzeichen DU-FE 352 zunächst die Straße Am Büschchen in 47179 Duisburg in Fahrtrichtung Friedrich Ebert Str.. Sodann verlies er die Fahrspur und lenkte seinen PKW auf die Sicht den Bürgersteig der linken Straßenseite benutzenden Zeugin Jennifer Z. zu, um diese umzufahren. Er fuhr mit dem linken Vorderreifen auf den Gehsteig, dessen Breite er mit seinem Fahrzeug komplett ausfüllte. Nur mit einen beherzten Sprung der Zeugin nach hinten konnte der Unfall vermieden werden. Der PKW des Angeschuldigten kam so dich vor der Zeugin zum Stehen, dass sich gerade noch die Fahrertür öffnen ließ.

Durch sein Verhalten hat sich der Angeschuldigte als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen.

Persönliche Anmerkung. Hier alle Widersprüche

1. Der Bürgersteig ist nur 1,50 breit und dann kommt eine kleine Betonbauer als Begrenzung für die Vorgärten.

2. Es wurde keinerlei Schaden am Fahrzeug festgestellt obwohl ich mir mindestens 60 Kmh gefahren sein soll.

3. angeblicher 2 Meter abstand zwischen dem PKW und Jennifer Z. wo lag da eine Gefahr?

4. Sie brauchte für ihren angebl. Fluchtweg von 41 Metern 30 Minuten zum Sonnenstudio.

5. Passte sie ständig den angebl. Tatort ansprechend an mal vor ihrem Haus und dann in einer Einfahrt.

6. Sie sah ein veraltetes Bild vom Fahrzeug auf den Internetseiten von StudiVZ. de und beschreib es obwohl dieses schon 1 Jahr nachweislich im Schrott steht.

7. Es gab keine Zeugen außer dass sie hierzu noch selbst gebastelte und gefälschte Emails vorlegte.

8. Im Antrag für die Verfügung zum Gewaltschutz beeidete sie eine ganz andere Schilderung.

Dennoch 3 Jahre Haft und extra an die Presse ein schreibverbot.