Strafsache 132 Js 118/10
Dieser Anwalt war chancenlos bei allen
Unterstellungen obwohl er mit mir alle Widersprüche aus der Ermittlungsakte eruierte
hatte er vor lauter Vorverurteilung keine Chance. Man hat aber auch keine
Chance wenn man der Staatsanwaltschaft Anwaltsgepräche
übergibt und dann einen erfolg erwartet.
Dies war auch der Grund
warum ich für die Berufungsverhandlung mir extra ein Fachanwalt für
Strafrecht ( RA. R. Büscher
) suchte aber dieser war leider auch nur ein voller griff ins Klo.
Der wusste wie man am
Staat Geldverdient.
Zeuge : Jennifer Z. ( Anzeigenerstatterin )
Zeuge
A. Safaryn ( angest.
Sonnenstudio )
Zeuge R. Suthau ( Stiefvater v. Jennifer Z. )
Zeuge
S. Fabian ( Bekannte )
12 Bekannte Zuhörer und 2 Presse
Verbrechen strafbar gemäß §§ 315 b
Abs. 1 Nr.3, Abs.3 Nr.315 Abs.3 Nr.169,69a StGB
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