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Strafsache 132 Js 118/10

 Dieser Anwalt war chancenlos bei allen Unterstellungen obwohl er mit mir alle Widersprüche aus der Ermittlungsakte eruierte hatte er vor lauter Vorverurteilung keine Chance. Man hat aber auch keine Chance wenn man der Staatsanwaltschaft Anwaltsgepräche übergibt und dann einen erfolg erwartet.

Dies war auch der Grund warum ich für die Berufungsverhandlung mir extra ein Fachanwalt für Strafrecht ( RA. R. Büscher ) suchte aber dieser war leider auch nur ein voller griff ins Klo.

Der wusste wie man am Staat Geldverdient.

               Zeuge :  Jennifer Z.      ( Anzeigenerstatterin )

                Zeuge   A. Safaryn      ( angest. Sonnenstudio )               

                 Zeuge  R. Suthau        ( Stiefvater v. Jennifer Z. )               

                 Zeuge  S. Fabian        ( Bekannte )

                                          12 Bekannte Zuhörer und 2 Presse

Verbrechen strafbar gemäß §§ 315 b Abs. 1 Nr.3, Abs.3 Nr.315 Abs.3 Nr.169,69a StGB