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Strafsache 132 Js 118/10
Text Übernahme aus Blatt 16/10
Anklageschrift
am 29.04.2010 in 47179 Duisburg die Sicherheit des
Straßenverkehr dadurch beeinträchtigt zu haben, dass er durch einen
ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff wie Anlagen oder Fahrzeuge erstören
oder Hindernisse bereiten, Leib und Leben eines anderen gefährdet, wobei der
Täter in der Absicht handelte, einen Unglücksfall herbeizuführen. Am 29.04.2010 befuhr der Angeschuldigte mit seinem PKW Jaguar,
amtl. Kennzeichen DU-FE 352 zunächst die Straße Am
Büschchen in 47179 Duisburg in Fahrtrichtung Friedrich Ebert Str.. Sodann
verlies er die Fahrspur und lenkte seinen PKW auf die Sicht den Bürgersteig
der linken Straßenseite benutzenden Zeugin Jennifer Z. zu, um diese
umzufahren. Er fuhr mit dem linken Vorderreifen auf den Gehsteig, dessen
Breite er mit seinem Fahrzeug komplett ausfüllte. Nur mit einen
beherzten Sprung der Zeugin nach hinten konnte der Unfall vermieden werden.
Der PKW des Angeschuldigten kam so dich vor der Zeugin zum Stehen, dass sich
gerade noch die Fahrertür öffnen ließ. Durch sein Verhalten hat sich der Angeschuldigte als zum Führen
von Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen. Verbrechen strafbar gemäß §§ 315 b
Abs. 1 Nr.3, Abs.3 Nr.315 Abs.3 Nr.169,69a StGB : 08.12.2010 wegen Gefährlichen eingriff
in den Straßenverkehr Richterin: Ohlerich Schöffen: Rüdiger Steger, techn Angestellter u. Klaus Dieter Wentea, Hüttenfacharbeiter
Staatsanwalt:
Günes-Böhm Verteidiger: RA Loske Zeuge : Jennifer Z. ( Anzeigenerstatterin ) Zeuge A. Safaryn ( angest. Sonnenstudio ) Zeuge R. Suthau ( Stiefvater v. Jennifer Z. ) Zeuge S. Fabian ( Bekannte ) 12 Bekannte Zuhörer und 2 Presse Danach Zeugen Vernehmung:
Kicke auf jeden Zeugen |