Berufung
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Die Berufung fand im Mai 2011 mit einem Rechtsanwalt
namens R.Büscher aus Duisburg am
Amtgericht Duisburg statt da der Rechtsanwalt U. Loske kein Strafanwalt ist und gesprächsteile
an die Staatsanwaltschaft weiter gab suchte ich mir
extra einen Fachanwalt für Strafrecht.
Der Rechtsanwalt R. Büscher erklärte mir im ersten Gespräch
er würde nur Mordfälle machen
er sei doch schlauer als die anderen Anwälte sowie
könne er sich die Mandate selbst aussuchen
aber bei mir will er mal eine Ausnahme machen.
Die Beweise die bei dem Anwalt Loske vorliegen und
seine Notizen bräuchte er erst mal nicht weil er sich erst die Akte holt und er
würde das schon machen, danach gab es nur noch 2 mal zwischen seinen
Verhandlungspausen kurz Gespräche.
In unserem letzen Gespräch kurz vor der Verhandlung
lagen ihm immer noch keine Ergebnisse vor weil das Gericht ein Gewaltfeststellungsgutachten
in Auftrag gab und er nun wiederum auch auf die Akte wartet.
In der Verhandlung selbst drückte er nur noch auf Zurücknahme
der Berufung weil der Staatsanwalt 1 Jahr mehr beantragen wollte und als
Begründung noch eine Körperverletzung vorliegen würde.
Der Anwalt hatte keinerlei Beweise eingeholt und
verwies mich ständig auf die angebliche Brandstiftung obwohl der Brandstifter
im eigentlichen sinn schon feststand und ich auch dem Anwalt erklärte, dass ich
zum Zeitpunkt als das Fahrzeug abgebrannt ist ich wegen einen schweren
unverschuldeten Verkehrunfall nicht in der Lage war das Fahrzeug ab zu brennen
sowie hatte ich hierzu den Anwalt Loske der den Unfall bearbeitet hatte als
Zeugen.
Dennoch riet er dringend um Abbruch der Verhandlung
dem ich dann widerwillig zustimmte da ich persönlich in einer Verfassung war bei
der ich nur die gleiche Rechtssprechung wie in der 1. Verhandlung sah obwohl
ich der Meinung war dass wenn der Anwalt sich um die Beweise gekümmert hätte
die Angelegenheit anders aus gesehen hätte.
Weiterhin hatte
ich auch das Gefühl als ob sich die Staatsanwaltschaft und Anwalt hierzu
abgesprochen haben, was sich in einer Stellungsnahme für die Anwaltskammer
Düsseldorf im nach hinein bewiesen hatte.