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                                                                                  Berufung

 

 

 

Die Berufung fand im Mai 2011 mit einem Rechtsanwalt namens R.Büscher aus Duisburg am

Amtgericht Duisburg statt da der Rechtsanwalt U. Loske kein Strafanwalt ist und gesprächsteile

an die Staatsanwaltschaft weiter gab suchte ich mir extra einen Fachanwalt für Strafrecht.

Der Rechtsanwalt R. Büscher erklärte mir im ersten Gespräch er würde nur Mordfälle machen

er sei doch schlauer als die anderen Anwälte sowie könne er sich die Mandate selbst aussuchen

aber bei mir will er mal eine Ausnahme machen.

Die Beweise die bei dem Anwalt Loske vorliegen und seine Notizen bräuchte er erst mal nicht weil er sich erst die Akte holt und er würde das schon machen, danach gab es nur noch 2 mal zwischen seinen Verhandlungspausen kurz Gespräche.

In unserem letzen Gespräch kurz vor der Verhandlung lagen ihm immer noch keine Ergebnisse vor weil das Gericht ein Gewaltfeststellungsgutachten in Auftrag gab und er nun wiederum auch auf die Akte wartet.  

 

In der Verhandlung selbst drückte er nur noch auf Zurücknahme der Berufung weil der Staatsanwalt 1 Jahr mehr beantragen wollte und als Begründung noch eine Körperverletzung vorliegen würde.

Der Anwalt hatte keinerlei Beweise eingeholt und verwies mich ständig auf die angebliche Brandstiftung obwohl der Brandstifter im eigentlichen sinn schon feststand und ich auch dem Anwalt erklärte, dass ich zum Zeitpunkt als das Fahrzeug abgebrannt ist ich wegen einen schweren unverschuldeten Verkehrunfall nicht in der Lage war das Fahrzeug ab zu brennen sowie hatte ich hierzu den Anwalt Loske der den Unfall bearbeitet hatte als Zeugen.

 

Dennoch riet er dringend um Abbruch der Verhandlung dem ich dann widerwillig zustimmte da ich persönlich in einer Verfassung war bei der ich nur die gleiche Rechtssprechung wie in der 1. Verhandlung sah obwohl ich der Meinung war dass wenn der Anwalt sich um die Beweise gekümmert hätte die Angelegenheit anders aus gesehen hätte.

 

 Weiterhin hatte ich auch das Gefühl als ob sich die Staatsanwaltschaft und Anwalt hierzu abgesprochen haben, was sich in einer Stellungsnahme für die Anwaltskammer Düsseldorf im nach hinein bewiesen hatte.