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               Bannmeile – Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gewaltschutzsachen

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                               Ich Behaupte nicht was ich nicht beweisen kann und hier liegt ein große Anteil an beweisen.

 

                     Bannmeile: Verfügung f. Gewaltschutz aus Mai 2010 Aktz 19 F 222/10(

                         Im Verfügungsverfahren behauptete sie per eidesstattliche Versicherung,                                        

                         ich sei mit einem dunklen PKW am 29.04.2019 -21.30h mit  60 Kmh auf den                         

                         Bürgersteig gefahren um sie am weitergehen zu hindern.

                         Im Zusammenhang aller angeblichen Straftaten rechnet sie in ihrer

                         Beschreibung dass keiner die Strasse im Gerichtssaal kennt und merkt

                         nicht einmal wie unlogisch ihre wahrheitswidrigen Aussagen  eines durch

                         Geistes Kind sind.

 

                         Ein halbes Jahr später erstattete sie ihre Strafanzeige gegen mich mit einer

                         kompletten anderen Beschreibung zum Sachverhalt, sie unterstellte mir auch

                         dass ich ihr Fahrzeug abgebrannt haben soll obwohl ich zum Zeitpunkt durch

                        Anwalt nachweislich wegen einem Verkehrsunfall im Krankenhaus lag.

 

                         Desweitern behauptet sie ich hätte sie im Internet per Email unter falschen Namen gedroht und

                         bastelte sich selbst laienhafte gefälschte Emails zusammen.

                         Da die Staatsanwaltschaft sie schützt wurde auch hierzu von mir eine Anzeige trotz vorliegender

                         Beweise eingestellt und man schrieb mir, solange ich nur als Geschädigter bin besteht kein öffentliches

                         Interesse obwohl auch weitaus mehr als nur dritte geschädigt wurden. z.b. Bafögamt ( Sozialbetrug )

                          oder Wohnungsgesellschaft.

                                           

                          Da mir ihre Terroranzeigen und ständigen Unterstellungen überhand nahmen, bot sich eine Bekannte an

                          mir ein Alibi zu geben, jedoch wurde dies durch Erpressungen des Ermittlers KHK A. Rother Duisburg, laut ihre

                          aussage, zurück genommen und so hatte ihr Anwalt freien lauf ihre Unterstellungen und Lügen zu unterstützen.

 

 

                           Diese Verfahren widersprechen sich in allen Einzelheiten gegenüber dem Strafverfahren Aktz. 132 Js 118/10

                           und wurde von der Richterin extra aus dem Spiel genommen um eine Verurteilung recht zufertigen.

                                                                 Ich nenne so etwas Rechtsbeugung in einen angeblichen Rechtsstaat.