Bannmeile
– Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gewaltschutzsachen
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Ich
Behaupte nicht was ich nicht beweisen kann und hier liegt ein große Anteil an
beweisen.
Bannmeile: Verfügung
f. Gewaltschutz aus Mai 2010 Aktz 19 F 222/10(
Im Verfügungsverfahren
behauptete sie per eidesstattliche Versicherung,
ich sei mit einem dunklen PKW am 29.04.2019 -21.30h
mit 60 Kmh auf
den
Bürgersteig gefahren
um sie am weitergehen zu hindern.
Im Zusammenhang
aller angeblichen Straftaten rechnet sie in ihrer
Beschreibung dass
keiner die Strasse im
Gerichtssaal kennt und merkt
nicht einmal wie
unlogisch ihre wahrheitswidrigen Aussagen
eines durch
Geistes Kind sind.
Ein halbes
Jahr später erstattete sie ihre Strafanzeige
gegen mich mit einer
kompletten anderen
Beschreibung zum Sachverhalt, sie unterstellte mir auch
dass ich ihr Fahrzeug
abgebrannt haben soll obwohl ich zum Zeitpunkt durch
Anwalt nachweislich
wegen einem Verkehrsunfall im
Krankenhaus lag.
Desweitern behauptet
sie ich hätte sie im Internet per Email unter falschen
Namen gedroht und
bastelte sich selbst laienhafte gefälschte Emails zusammen.
Da die
Staatsanwaltschaft sie schützt wurde auch hierzu von mir eine Anzeige trotz
vorliegender
Beweise eingestellt und man
schrieb mir, solange ich nur als Geschädigter bin besteht kein öffentliches
Interesse obwohl
auch weitaus mehr als nur dritte geschädigt wurden. z.b. Bafögamt ( Sozialbetrug )
oder Wohnungsgesellschaft.
Da mir ihre
Terroranzeigen und ständigen Unterstellungen
überhand nahmen, bot sich eine Bekannte an
mir ein Alibi zu geben, jedoch
wurde dies durch Erpressungen des Ermittlers KHK A. Rother Duisburg, laut ihre
aussage, zurück
genommen und so hatte ihr Anwalt freien
lauf ihre Unterstellungen und Lügen zu
unterstützen.
Diese
Verfahren widersprechen sich in allen Einzelheiten gegenüber dem
Strafverfahren Aktz.
132 Js 118/10
und wurde von der
Richterin extra aus dem Spiel genommen um eine Verurteilung recht zufertigen.
Ich nenne so etwas Rechtsbeugung in einen
angeblichen Rechtsstaat.
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