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Richterin Spiecker
Bei allem hass auf die Justiz aber ich bleibe differenziert
und wenn es mal was Gutes gibt dann war es bei dieser Richterin
hier auch wenn es oft nicht so läuft wie man sich vorstellt.
Warum lief es meiner
Meinung nach nicht nach recht und Gesetz, da es einen Beschluss gab dass
die Verhandlung nicht bei
der 5 Strafkammer
verhandelt wird.
Dennoch wurde vor der
5. Strafkammer verhandelt. (Sorry den § hab ich mir nicht gemerkt)
Danach lehnte ich den
Pflichtverteidiger „ RA- R. Büscher noch mal ab
und auch dieses lehnte man ab weil angeblich meine
Begründung nicht
genug war.
Natürlich ging ich
von der gleichen Verfahrensweise aus wie im Aktz. 132 Js 118/10
und rechnete wieder mit einer unschuldigen Verurteilung seitens der Justiz.
Jedoch sollte sich
mich schnell getäuscht haben die Richterin hatte sich ausführlich mit dem
Sachverhalt / Akte beschäftigt und stellte
gegenüber dem
Staatsanwalt eindeutig klar das diese Verhandlung auch nur auf
Vorverurteilungen und eindeutig gefälschten Beweisen durch die
Staatsanwaltschaft geführt werden sollte.
Da auch in diesen
Verfahren nur Widersprüche aufkamen wies die Richterin die Staatsanwaltschaft
mit deutlichen Worten an die Klage
zurück zuziehen oder
sie entscheidet gegen die Staatsanwaltschaft.
Es gibt eben doch
noch Richter/rinnen die am Leben teilnehmen und nicht vorurteile aufbauen nur
weil die Staatsanwaltschaft so will.
Da auch nach den
Gutachtern der Sachverhalt sehr gut für mich aussah verwies sie auf eine
Wiederaufnahme.