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Richterin Spiecker

 

Bei allem hass auf die Justiz aber ich bleibe differenziert und wenn es mal was Gutes gibt dann war es bei dieser Richterin

hier auch wenn es oft nicht so läuft wie man sich vorstellt.

 

Aktz. 132 Js 172/10

Warum lief es meiner Meinung nach nicht nach recht und Gesetz, da es einen Beschluss gab dass die Verhandlung nicht bei

der 5 Strafkammer verhandelt wird.

Dennoch wurde vor der 5. Strafkammer verhandelt. (Sorry den § hab ich mir nicht gemerkt)

Danach lehnte ich den Pflichtverteidiger „ RA- R. Büscher noch mal ab und auch dieses lehnte man ab weil angeblich meine

Begründung nicht genug war.

Natürlich ging ich von der gleichen Verfahrensweise aus wie im Aktz. 132 Js 118/10 und rechnete wieder mit einer unschuldigen Verurteilung seitens  der Justiz.

 

Jedoch sollte sich mich schnell getäuscht haben die Richterin hatte sich ausführlich mit dem Sachverhalt / Akte beschäftigt und stellte

gegenüber dem Staatsanwalt eindeutig klar das diese Verhandlung auch nur auf Vorverurteilungen und eindeutig gefälschten Beweisen durch die Staatsanwaltschaft geführt werden sollte.

 

Da auch in diesen Verfahren nur Widersprüche aufkamen wies die Richterin die Staatsanwaltschaft mit deutlichen Worten an die Klage

zurück zuziehen oder sie entscheidet gegen die Staatsanwaltschaft.

 

Es gibt eben doch noch Richter/rinnen die am Leben teilnehmen und nicht vorurteile aufbauen nur weil die Staatsanwaltschaft so will.

Da auch nach den Gutachtern der Sachverhalt sehr gut für mich aussah verwies sie auf eine Wiederaufnahme.