Wer
ein schlechtes gewissen hat holt sich bei den Behörten eine Bannmeile
Ich
Behaupte nicht was ich nicht beweisen kann.
Bannmeile: Verfügung f.
Gewaltschutz aus Mai 2010
Im Verfügungsverfahren behauptete sie per
eidesstattliche Versicherung, ich sei mit einen dunklen PKW am
29.04.2019 -21.30h mit 60 Kmh auf den Bürgersteig gefahren um sie
am weitergehen zu hindern.
Im Zusammenhang aller angeblichen Straftaten
rechnet sie in ihrer Beschreibung dass keiner die Strasse im
Gerichtssaal
kennt und merkt nicht einmal wie unlogisch ihre wahrheitswidrigen Aussagen eines Geistes Kind sind.
Ein
halbes Jahr später erstattete sie ihre Strafanzeige
mit kompletten anderen Beschreibungen.
Sie unterstellte mir aber auch Gleichzeit,
dass ich ihr Fahrzeug abgebrannt haben
soll obwohl ich zum
Zeitpunkt nachweislich wegen einem Verkehrsunfall
im Krankenhaus lag.
Des weitern behauptet sie ich hätte
sie im Internet per Email unter falschen
Namen bedroht und bastelte sich
noch
Emails selbst zusammen um ihre Behauptungen zu bekräftigen.
Da die Staatsanwaltschaft sie beschützt, wurden auch hier die
Anzeigen trotz Beweise
eingestellt,
so schützt sie die Betrüger vor ihren Opfern.
Da mir ihre Terroranzeigen und ständigen
Unterstellungen überhand nahmen bot sich eine Bekannte an
mir ein
Alibi zu geben, jedoch wurde dieses durch Erpressungen, nach ihrer aussage, des
Ermittlers KHK A.
Rother
Duisburg zurückgezogen und so hatte ihr Anwalt freien lauf
ihre Unterstellungen und Lügen zu unterstützen.
Diese Verfahren widersprechen sich in allen Einzelheiten
gegenüber dem Strafverfahren Aktz. 132 Js 118/10 und wurde von der Richterin
extra aus dem Verfahren Aktz. 132 Js 118/10 genommen
um eine Verurteilung mit allen Mitteln zu erreichen.
Sollten Sie mal einen Anwalt brauchen den
sie belügen dürfen und er setzt diese auch noch um.
Anwalt René Uytterschaut ihre
eidesstattliche.
Vers.