Aktz. 19 F
222/10
Wie sie sehen, sagt Jennifer Z. das ich sie
überholt habe um sie dann am weitergehen
behindert haben soll.
Im Strafverfahren
heißt es aber von ihr, ich wollte sie überfahre und das
kann man nur wenn man sich von hinten her annährt.
Auch dies ist nicht der Wahrheit
entsprechend aber dennoch keiner Straftat.
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