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            Jennifer Z. bekam vom mir im Oktober 2007 ein PKW vorerst zur Verfügung gestellt,

nicht wie sie behauptet ich hätte ihr das Fahrzeug zu ihren 19. Geburtstag geschenkt.

(Ich verschenke keine Autos an eine die ich nicht kenne und schon an keine die mir Briefe schreibt dass

sie mit mir nur gerichtlichen Kontakt zwecks Unterhalts haben will.)

 

Sie bekam das Fahrzeug erst im Mai 2008 geschenkt da ich vor lauter Reparaturen an

der Achse und Reifen die Nase voll hatte und Jennifer Z. mit einer defekten Lenkung

lieber nach Düsseldorf Frisör fuhr an statt in meine terminierte Werkstatt. Ich stellte

sie vor die Wahl den Wagen in den Schrott oder sie macht weiterhin was sie will damit,

aber auch ummelden. Sie bekam die Papiere und meldete es nicht um aber lies sich nur

noch bei wichtigen dingen bei mir sehen und wenn dann hatte sie kaum Zeit wegen der

Ummeldung mit mir zureden.

(Eine Zwangsummeldung beim eigenen Kind macht man nicht )

Nachdem die Situation eskalierte schraubte ich die Nummernschilder ab und brachte sie

zum Straßenverkehrsamt. ( Da ich eingetragene Halter und Eigentümer war)

Als ich die Nummernschilder zum Straßenverkehrsamt brachte fuhr sie ohne meinen

Einverständnis im Verkehr ohne Schilder weiter.

(Die Polizei benannte dies nur eine Ordnungswidrigkeit, es kostet nur € 10,- „ jeder sollte es so machen„)

 

Danach bekam ich von einer mir unbekannten Autowerkstatt eine Reparaturrechnung

die ich nicht in Auftrag gab. Nach meiner Reklamation erfuhr ich dass Jennifer Z. den

Werkstattinhaber erzählte dass es mein Auto sei und ich sowie so die Rechnung bezahl.

 

Dies nett sich erschleichen einer Dienstleistung zum Nachteil an Dritte und ihr Anwalt

schreibt mir ich hätte die Rechnung gefälligst zu bezahlen.

Seit wann muss ich Rechnungen bezahlen die andere in Auftrag geben?

 

Beweis:           Rechnung          Schreiben v. Anwalt            Fahrzeugpapiere

Auch dies interessierte die Staatsanwaltschaft nicht und erteilte Freibrief für weitere Straftaten