Das Amtsgericht Düsseldorf lehnte mit
folgender Begründung eine Wiederaufnahme ab
Begründung:
Ich
hätte die neuen Beweise dem damaligen Gericht was mich verurteilte mit Absicht
nicht vorgelegt.
Welch
Geistes Kind dachte sich diese Antwort aus?
Die
Gewaltschutzverfügung wurde im Mai 2010 mit fatalen Wahrheitswidrigen
Unterstellungen beantragt
J.Zwang erklärte unter Eides statt, ich hätte sie mit einen
dunklen PKW auf den Bürgersteig am weitergehen
gehindert
und im Oktober 2010 erstattete sie zur gleichen Tat Strafanzeige und änderte
ihre Aussage in dem
sie
nicht nur Widersprüchlich sondern Wahrheitswidrig neue Behauptungen in den Raum
stellte.
Hierzu
wurde ich nach dem 1 Haftbefehl durch Vorlage der Verfügung frei gelassen und
nach dem der Ermittler
KHK
A. Rother behauptete ich würde Zeugen beeinflussen die es gar nicht gab trat
der 2 Haftbefehl in kraft.
Beschwerde:
Diese
habe ich persönlich mittels Beweise eingelegt und meiner Beschwerde wurde statt
gegeben sowie vom
Landgericht
Düsseldorf mit weiteren für mich sprechenden Widersprüchen dargelegt.
Antwort:
Es wäre noch zu klären was für ein Fahrzeug der Ermittler fotografiert hat und
dass wenn überhaupt
nur
eine Nötigung vorgelegen haben kann. Jedoch stände dies im Zweifel da es keine
Tatbeteiligten Zeugen gibt
und
hier Aussage gegen Aussage wiederum zu meinen Gunsten lege.