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                                                                Wiederaufnahme

 

                       Das Amtsgericht Düsseldorf lehnte mit folgender Begründung eine Wiederaufnahme ab

                        Begründung:

                        Ich hätte die neuen Beweise dem damaligen Gericht was mich verurteilte mit Absicht nicht vorgelegt.

                        Welch Geistes Kind dachte sich diese Antwort aus?

                        Die Gewaltschutzverfügung wurde im Mai 2010 mit fatalen Wahrheitswidrigen Unterstellungen beantragt

                        J.Zwang erklärte unter Eides statt, ich hätte sie mit einen dunklen PKW auf den Bürgersteig am weitergehen

                        gehindert und im Oktober 2010 erstattete sie zur gleichen Tat Strafanzeige und änderte ihre Aussage in dem

                        sie nicht nur Widersprüchlich sondern Wahrheitswidrig neue Behauptungen in den Raum stellte.

                        Hierzu wurde ich nach dem 1 Haftbefehl durch Vorlage der Verfügung frei gelassen und nach dem der Ermittler

                        KHK A. Rother behauptete ich würde Zeugen beeinflussen die es gar nicht gab trat der 2 Haftbefehl in kraft.

 

                        Beschwerde:

                        Diese habe ich persönlich mittels Beweise eingelegt und meiner Beschwerde wurde statt gegeben sowie vom

                        Landgericht Düsseldorf mit weiteren für mich sprechenden Widersprüchen dargelegt.

                        Antwort: Es wäre noch zu klären was für ein Fahrzeug der Ermittler fotografiert hat und dass wenn überhaupt

                        nur eine Nötigung vorgelegen haben kann. Jedoch stände dies im Zweifel da es keine Tatbeteiligten Zeugen gibt

                        und hier Aussage gegen Aussage wiederum zu meinen Gunsten lege.

 

                                                                                              Die Wiederaufnahme findet mit 95% erfolgt statt Alles andere kommt noch

 

 

                               Hier die Vorarbeit            Antrag auf Wiederaufnahme