Zurück Strafsache Verkehr

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         Vorvernehmung Baustelle ( Blatt 129 )

                Verhandlungstag: 08.12.2010 wegen Gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr

Verbrechen strafbar gemäß §§ 315 b Abs. 1 Nr.3, Abs.3 Nr.315 Abs.3 Nr.169,69a StGB

Persönliche Anmerkung

Jennifer Z. widersprach sich in allen Einzelheiten und musste keine ihrer falschen Unterstellung beweisen und legte auch nicht nur gefälschte Urkunden vor sowie widerspricht sich die komplette Beschreibung aus Familiensache Aktz. 9 F 222/10