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Vorvernehmung
Baustelle ( Blatt 129 ) Verhandlungstag: 08.12.2010 wegen
Gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr Verbrechen strafbar gemäß §§ 315 b
Abs. 1 Nr.3, Abs.3 Nr.315 Abs.3 Nr.169,69a StGB Persönliche Anmerkung Jennifer Z. widersprach sich in allen Einzelheiten und musste
keine ihrer falschen Unterstellung beweisen und legte auch nicht nur
gefälschte Urkunden vor sowie widerspricht sich die komplette Beschreibung
aus Familiensache Aktz. 9 F 222/10